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   BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92   

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BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92 (https://dejure.org/1992,8218)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 1 WB 8.92 (https://dejure.org/1992,8218)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 1 WB 8.92 (https://dejure.org/1992,8218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall der Endverwendungsänderung durch Beförderung - Rechtsschutz im Fall eines mit einer Verwendungsänderung verbundenen Standortwechsels kurz vor der Zurruhesetzung - Wirkung einer gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -), so daß es hier auch nicht darauf ankommt, ob das MUKdo vor der Anordnung der Organisationsmaßnahme beteiligt worden ist.

    Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten und Verwendungsvorschläge seiner Vorgesetzten sind zwar von den personalbearbeitenden Stellen in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 43, 179 [f.]; Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Daß mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht gegen die "Umstände" vorgegangen werden kann, die zu einer anfechtbaren Maßnahme geführt haben, sondern nur gegen die den Soldaten belastende Maßnahme selbst, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 10.89 -).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 10.89

    Beschwerde gegen eine Versetzungsverfügung - Versetzung eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Daß mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht gegen die "Umstände" vorgegangen werden kann, die zu einer anfechtbaren Maßnahme geführt haben, sondern nur gegen die den Soldaten belastende Maßnahme selbst, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 10.89 -).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsüse vom 30. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 5. März 1992 - BVerwG 1 WB 46.91 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -), so daß es hier auch nicht darauf ankommt, ob das MUKdo vor der Anordnung der Organisationsmaßnahme beteiligt worden ist.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187> und vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36>) erfaßt eine gegen eine Vororientierung eingelegte Beschwerde die später ausgehändigte Versetzungsverfügung ohne weiteres mit.
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187> und vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36>) erfaßt eine gegen eine Vororientierung eingelegte Beschwerde die später ausgehändigte Versetzungsverfügung ohne weiteres mit.
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 WB 47.91

    Anspruch auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Grenzen des Ermessens bei der

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Abgesehen davon, daß sich die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der letzten Verwendung vor der Zurruhesetzung (Teil II B der o.a. Anlage) zunächst und in erster Linie als eine besondere Obliegenheitspflicht an die personalführenden Stellen der Bundeswehr wenden (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 WB 47.91 -) und schon deshalb aus einem Abweichen nicht ohne weiteres auf die Rechtswidrigkeit einer getroffenen Personalentscheidung geschlossen werden kann, konnten die Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die "letzte Verwendung vor der Zurruhesetzung" allenfalls unmittelbaren Schutz dann gewähren, wenn mit einer Änderung der als Endverwendung spätestens fünf Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze festzulegenden letzten Verwendung ein Standortwechsel verbunden wäre.
  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82

    Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Es liegt darin, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Anhebung nach A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA - Beförderung zum Oberstabsbootsmann - bereits heranstehenden Unteroffizier verwenden zu können (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - ; "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstaben c, d).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
    Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten und Verwendungsvorschläge seiner Vorgesetzten sind zwar von den personalbearbeitenden Stellen in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 43, 179 [f.]; Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 1 WB 46.91

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

    Es kann daher offenbleiben, ob einem "Wegfall des Dienstpostens des Soldaten", der nach den Durchführungsbestimmungen eine Änderung der festgelegten Endverwendung ausdrücklich zuläßt, eine "Heraufdotierung", d.h. Änderung der Bewertung des Dienstpostens in der STAN gleichkommt (Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95

    Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der

    Dementsprechend hat es der Senat in Einzelfällen für rechtlich zulässig erklärt, daß die letzte Verwendung auch innerhalb der fünf Jahre vor Dienstzeitende ohne Standortwechsel geändert werden kann (Beschlüsse vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 - undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren deshalb die Rechtssphäre der Soldaten nicht, sondern müssen von diesen hingenommen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -, vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <RiA 1992, 306>, vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -, vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 57.92 -).
  • BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92

    Rechtliche Überprüfbarkeit von Versetzungsverfügungen in Stärke- und

    Zunächst unterliegen die unterschiedliche Bewertung von zwei Dienstposten gleicher Fachtätigkeit in einer Teileinheit und deren Bezifferung durch die STAN als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch den Senat (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -).
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